PSV Neustrelitz e.V. Volleyball Herren

Eintritt

Zuschaueranmeldung Volleyball

Liebe Mitglieder & Fans des PSV-Neustrelitz,

wir freuen uns, dass die Saison endlich startet und wir auch in Corona-Zeiten unsere Spiele in der 2. Volleyball Bundesliga gemeinsam mit euch in der Strelitzhalle feiern können! Um dies zu ermöglichen, haben wir in den vergangenen Wochen ein umfangreiches Hygienekonzept auf die Beine gestellt. Dieses wird in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt nach jedem Spiel neu bewertet und hoffentlich in unserem Sinne angepasst. Es gilt die 3 G – Regelung.
In der Sporthalle werden zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Schutzmaßnahmen zur COVID-19 Pandemie einige Daten von euch erhoben, wie es euch sicherlich bereits aus Restaurants etc. bekannt ist. Bringt bitte deshalb euren Personalausweis oder eine vergleichbares Dokument mit. Die zugehörigen Datenschutzinformationen findet ihr HIER >>.

Außerdem gelten einige Hygienevorschriften, die ihr HIER >> einsehen könnt und die unbedingt einzuhalten sind, um unseren Spielbetrieb aufrecht halten zu können. Hervorzuheben ist die Maskenpflicht, die während des gesamten Heimspiels gilt. Bringt daher bitte unbedingt eine Mund-Nase-Bedeckung mit. Über Zutrittsbeschränkungen zur Halle haben wir Euch in diesem Text informiert.

Auch unter diesen Umständen werden wir gemeinsam für ein tolles Heimspiel-Erlebnis sorgen und großen Volleyball-Sport der 2. Bundesliga Nord in Neustrelitz präsentieren! Wir freuen uns riesig euch in der Halle zu sehen!

Viele Sportliche Grüße

Die 1. Herren vom PSV Neustrelitz e.V.

Hygienekonzept

KONZEPT ZUR WIEDERAUFNAHME DES TRAININGS-UND SPIELBETRIEBS 

Stand: 14.09.2020

HYGIENEKONZEPT VOM PSV NEUSTRELITZ E.V. – 2. VOLLEYBALL BUNDESLIGA HERREN 

Download und Ansicht Hygienekonzept (1,9 MB)

Datenschutzinformationen

Datenschutzinformation nach Art 13 DSGVO zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie

Um die Gesundheit der Spieler und aller an der Organisation des Spielbetriebs Beteiligter zu schützen, erhebt, verarbeitet und nutzt PSV Neustrelitz e.V. personenbezogene Daten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und der BDSG. Die folgende Datenschutzinformation erläutert, welche Daten im Rahmen der Einlasskontrolle erfasst und verarbeitet werden.

1. Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?

1.1 Im Rahmen des Fragebogens werden die folgenden Daten erhoben und verarbeitet: Vor- und Nachname, Wohnort, Telefonnummer (ggf. mobil), E-Mailadresse, Institution/ Verein in Verbindung mit der Funktion am Spieltag.

1.2 Im Zusammenhang mit der Einlasskontrolle erfolgt außerdem eine Messung der Körpertemperatur. Eine Dokumentation der Messergebnisse erfolgt nicht. Im Rahmen der Messung wird festgestellt, ob die Körpertemperatur über 38 Grad liegt. 

2. Auf welchen Rechtsgrundlagen und für welche Zwecke werden diese Daten verarbeitet?

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, wenn eine Rechtsgrundlage aus der DSGVO, dem BDSG oder einer sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Norm dies erlaubt. Dabei wird die Verarbeitung insbesondere auf die folgenden Rechtsgrundlagen gestützt:

2.1 Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, welcher der betreffende Verantwortliche unterliegt, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO und soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, i.V.m Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO.

Soweit der Verantwortliche gesetzlich dazu verpflichtet ist, informiert er bei Verdacht der Ansteckung oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus die zuständige Gesundheitsbehörde, um diese bei der Nachverfolgung und Eindämmung möglicher Infektionsquellen zu unterstützen und weitere Maßnahmen zu besprechen. Diese Datenübermittlung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO gerechtfertigt. 

2.2 Soweit die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen zu schützen, findet der Art. 6 Abs. 1 lit. d) DSGVO Anwendung. Hierzu zählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung.

2.3 Soweit die Verarbeitung erforderlich ist, um berechtigte Interessen zu wahren und Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen, Art. 6, Abs. 1 lit. f) DSGVO und soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 lit. f) und i) DSGVO, §22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) BDSG.

Zur Gewährleistung der Gesundheit der Spieler und aller an der Organisation des Spielbetriebs Beteiligter sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses zum Schutz vor schwerwiegenden  grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren verarbeitet der Verantwortliche die Informationen aus dem Fragebogen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO, § 22 Abs. 1, Nr. 1 lit c) BDSG.

Der Verantwortliche bewahrt den unterschriebenen Fragebogen auf, bis etwaige Ansprüche, die wegen der Verwendung seiner personenbezogenen Daten geltend machen könnte, verjährt sind.

Die Aufbewahrung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses der Verantwortlichen an der Nachweismöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Einlasskontrolle und einer umfassenden Datenschutzinformation gemäß. Art. 6, Abs. 1 lit. f) DSGVO und zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung möglicher Rechtsansprüche gemäß Art. 9, Abs. 2 lit. f) DSGVO gerechtfertigt. 

3. An wen werden die personenbezogenen Daten übermittelt?

Besteht der Verdacht einer Ansteckung oder ist gar eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus nachgewiesen, wird sich der Verantwortliche soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist, aus Gründen der Lokalisierung und Eindämmung von Infektionsquellen mit den Kontaktpersonen des Vereins in Verbindung setzen. 

Er wird sich bemühen, diesen Kontaktpersonen die Identität des Betroffenen nicht offenzulegen und sie lediglich bereichsbezogen ohne konkrete Namensnennung informieren. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht ausreichen, kann gleichwohl die Offenlegung der Identität des Betroffenen notwendig werden. Ggfs. erfolgt in diesem Zuge ebenfalls eine Übermittlung von Informationen an die zuständige Gesundheitsbehörde. 

In allen anderen Fällen werden personenbezogene Daten nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten. 

4. Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?

Die Löschung der Daten erfolgt, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Im Regelfall werden die erhobenen personenbezogenen Daten spätestens nach vier Wochen gelöscht, es sei denn, der Verantwortliche ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einer längeren Speicherung berechtigt oder verpflichtet. 

5. Welche Rechte haben Sie?

Ihnen steht nach der DSGVO das Recht auf Auskunft bezüglich der über Ihn gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung  unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung der Daten (unter Voraussetzung  des Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch  gegen die Verarbeitung, soweit dieser zur Wahrung der berechtigten Interessen erfolgt (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-behörde (Art. 77 DSGVO). 

6. Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen?

Sie können durch eine E-Mail an (psv-neustrelitz@t-online.de) oder per Post geltend machen: (PSV Neustrelitz e.V., Bachstraße 9 in 17235 Neustrelitz)

Der Datenschutzbeauftragte ist durch eine E-Mail an (psv-neustrelitz@t-online.de) zu erreichen. 

Folge uns …

Rechtliches

Copyright © 2020 – PSV Neustrelitz Abt. Volleyball | All Right Reserved